Rechtsprechung
OLG Köln, 25.02.2013 - 5 U 152/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis eines Behandlungsfehlers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Anforderungen an den Nachweis eines Behandlungsfehlers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Lagerungsschaden: Vermuteter schuldhafter Behandlungsfehler bei Eintritt eines Lagerungsschadens trotz voll beherrschbaren Risikos - Trotz Anwendung der größtmöglichen Sorgfalt eingetretender Lagerungsschaden schließt Vermutungswirkung auf Behandlungsfehler aus ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.10.2012 - 25 O 35/11
- OLG Köln, 25.02.2013 - 5 U 152/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Oldenburg, 02.08.1994 - 5 U 64/94
Lagerungsschaden; Drucknekrose; Umkehr der Beweislast; Beherrschbare …
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2013 - 5 U 152/12
Demnach gilt, dass ein Lagerungsschaden eine Umkehr der Beweislast nur dann rechtfertigt, wenn es sich um eine vollständig beherrschbare Komplikation handelt, deren Entstehung zwingend auf einen Behandlungsfehler hinweist (OLG Oldenburg VersR 1995, 1194 f.).Wie auch in anderen Fällen ärztlichen Routinehandelns kann der Nachweis korrekter Lagerung durchaus dadurch erbracht werden, dass die üblichen Routinemaßnahmen geschildert werden und zugleich glaubhaft angegeben wird, dass im konkreten Fall nichts anderes gelten könne (vgl. OLG Oldenburg VersR 1995, 1194 f.).
- BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94
Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund …
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2013 - 5 U 152/12
Richtig ist, dass die Rechtsprechung (vor allem bei zeitlich weiter zurück liegenden Entscheidungen) die Grundsätze des voll beherrschbaren Risikobereichs, wonach eine objektive Pflichtverletzung und ein Verschulden des Behandlers vermutet werden, wenn ein Schaden aus einem Bereich stammt, dessen Risiken durch Anwendung der gebotenen Sorgfalt in vollem Umfang beherrschbar sind, auch auf Fälle von Lagerungsschäden angewandt hat (vgl. etwa BGH NJW 1984, 1408; BGH NJW 1995, 1618; und viele weitere, auch OLG Köln VersR 1991, 695; jüngst OLG Jena OLGR 2007, 677 ff.). - OLG Jena, 28.03.2007 - 4 U 1030/04
Beweislast bei Lagerungsschäden
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2013 - 5 U 152/12
Richtig ist, dass die Rechtsprechung (vor allem bei zeitlich weiter zurück liegenden Entscheidungen) die Grundsätze des voll beherrschbaren Risikobereichs, wonach eine objektive Pflichtverletzung und ein Verschulden des Behandlers vermutet werden, wenn ein Schaden aus einem Bereich stammt, dessen Risiken durch Anwendung der gebotenen Sorgfalt in vollem Umfang beherrschbar sind, auch auf Fälle von Lagerungsschäden angewandt hat (vgl. etwa BGH NJW 1984, 1408; BGH NJW 1995, 1618; und viele weitere, auch OLG Köln VersR 1991, 695; jüngst OLG Jena OLGR 2007, 677 ff.). - OLG Köln, 02.04.1990 - 27 U 140/88
Krankenhausträger und behandelnde Ärzte tragen Beweislast für sorgfältige und …
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2013 - 5 U 152/12
Richtig ist, dass die Rechtsprechung (vor allem bei zeitlich weiter zurück liegenden Entscheidungen) die Grundsätze des voll beherrschbaren Risikobereichs, wonach eine objektive Pflichtverletzung und ein Verschulden des Behandlers vermutet werden, wenn ein Schaden aus einem Bereich stammt, dessen Risiken durch Anwendung der gebotenen Sorgfalt in vollem Umfang beherrschbar sind, auch auf Fälle von Lagerungsschäden angewandt hat (vgl. etwa BGH NJW 1984, 1408; BGH NJW 1995, 1618; und viele weitere, auch OLG Köln VersR 1991, 695; jüngst OLG Jena OLGR 2007, 677 ff.). - BGH, 10.01.1984 - VI ZR 122/82
Abweichung von einem Sachverständigengutachten nach Heranziehung von …
Auszug aus OLG Köln, 25.02.2013 - 5 U 152/12
Richtig ist, dass die Rechtsprechung (vor allem bei zeitlich weiter zurück liegenden Entscheidungen) die Grundsätze des voll beherrschbaren Risikobereichs, wonach eine objektive Pflichtverletzung und ein Verschulden des Behandlers vermutet werden, wenn ein Schaden aus einem Bereich stammt, dessen Risiken durch Anwendung der gebotenen Sorgfalt in vollem Umfang beherrschbar sind, auch auf Fälle von Lagerungsschäden angewandt hat (vgl. etwa BGH NJW 1984, 1408; BGH NJW 1995, 1618; und viele weitere, auch OLG Köln VersR 1991, 695; jüngst OLG Jena OLGR 2007, 677 ff.).
- OLG Köln, 13.05.2015 - 5 U 166/14
Abweisung der Arzthaftungsklage, da Behandlungsfehler durch fehlerhafte Lagerung …
Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 25.2.2013 - 5 U 152/12, iuris Rdn. 2, abgedruckt in MedR 2014, 399), ist dies aber keineswegs immer und ohne weiteres der Fall. - OLG Dresden, 01.06.2021 - 4 U 209/21
Ansprüche wegen einer behaupteten ärztlichen Fehlbehandlung; Druckschäden beim …
Steht danach fest, dass trotz Einhaltung aller Regeln bei der Lagerung Druckschäden nicht sicher vermieden werden können, so liegt kein Fall des vollbeherrschbaren Risikos vor (vgl. OLG Braunschweig, NJW-RR 2009, 1109; OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2013 - I-5 U 152/12; OLG Hamm, Urteil vom 09.09.2015 - I-3 U 60/14). - OLG Koblenz, 02.12.2016 - 5 U 1144/16
Krankenhaushaftung: Beweislastumkehr bei Lagerungsschaden
Neben Vorschädigungen des Patienten, die auch bei ordnungsgemäßer Lagerung während der Operation zu Schäden führen können (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Oktober 2007 - 14 U 200/05, BeckRS 2011, 25297), wird auch bei während der Operation möglichen kleineren, nicht vermeidbaren Verlagerungen des Körpers des Patienten, die ebenfalls für den Lagerungsschaden ursächlich sein könnten, eine Beweislastumkehr abgelehnt (vgl. nur OLG Hamm, Urteil vom 20. Mai 2011 - 26 U 23/10, BeckRS 2012, 01671; OLG Köln, Beschluss vom 25. Februar 2013 - 5 U 152/12, BeckRS 2013, 20591).